Es liegt im Interesse unserer Wirtschaft, dass sich die Schweiz an den Bemühungen auf Öffnung der öffentlichen Märkte für den Wettbewerb beteiligt. In der Folge werden sich für den Bund und insbesondere für die Kantone nebst volkswirtschaftlichen Grundsatzfragen auch solche institutioneller und verfahrensrechtlicher Art stellen. Zwei Problemkreise sollen namentlich erwähnt werden: - Wie können die von der Schweiz zu übernehmenden völkerrechtlichen Verpflichtungen in das Gefüge bestehender kantonaler Vergabeordnungen eingebaut werden? Die direkte Anwendung internationalen Rechts ist zwar häufig die Regel, doch bleibt auf weiten Strecken ein Konkretisierungsbedarf übrig.