Um ein konkretes Beispiel zu geben, könnte dies bedeuten, dass in absehbarer Zukunft Bauaufträge von einem Wert über 5 Millionen Ecu (ungefähr 9 Mio. Fr.) Gegenstand von Ausschreibungen im EWR wären, dies unabhängig davon, ob sie vom Bund, von den Kantonen oder den Gemeinden ausgingen. Der Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes (EVD) und der Direktor des Bundesamtes für Aussenwirtschaft (BAWI) haben am 20. Oktober 1988 und am 19. Januar 1989 die Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren über diese Gespräche informiert.