Seit der Luxemburger Erklärung von 1984 stellt das Beschaffungswesen der öffentlichen Hände Teil des Programms zur Errichtung eines Europäischen Wirtschaftsraumes dar. In volkswirtschaftlicher Hinsicht ist das Interesse an einer Beseitigung der heute von den Staaten (bzw. den regionalen und lokalen Verwaltungseinheiten wie den Kantonen und Gemeinden) aufgestellten Schranken bei der Vergabepraxis leicht aufzuzeigen[300]. In der Gemeinschaft sind mehrere Richtlinien in Kraft, welche zum Beispiel darauf abzielen, die nationalen Präferenzen bei öffentlichen Lieferaufträgen zu beseitigen, die Vergabeverfahren zu harmonisieren sowie die Einschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs bei der