Die Kantone vermögen so den Zugang zu bestimmten Berufen auf ihrem Territorium zu begrenzen. Die Teilnahme der Schweiz an einem allgemeinen System zur gegenseitigen Anerkennung von Diplomen und Fähigkeitsausweisen in Europa würde demzufolge beachtliche Zugeständnisse der Kantone in diesem Bereiche bedingen, namentlich die vorgängige Verwirklichung allgemeiner Freizügigkeit in der Berufsausübung im Landesinnern. Der Bund seinerseits könnte gestützt auf Art. 33 BV für die wissenschaftlichen Berufe allgemein oder im einzelnen (Rechtsanwälte, Mittelschullehrer, usw.) ein Freizügigkeitsgesetz erlassen. d. Öffentliche Märkte