Häufig ist es dabei die im Aufnahmeland erworbene Berufserfahrung, welche die Anerkennung einer Ausbildung erleichtert. Ein bedeutsamer Fortschritt ist namentlich mit der neulichen Annahme der Richtlinie über ein System zur gegenseitigen Anerkennung von Hochschuldiplomen erfolgt, welche über Lehrgänge von mindestens drei Jahren ausweisen[299]. Sie sollte entscheidenden Anstoss für den freien Verkehr von Führungskräften und freiberuflich Tätigen geben. Die EG-Kommission hat am 26. Juli 1988 überdies eine Richtlinie des Rates über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsausweise in Ergänzung zur