Die gegenseitige Anerkennung von Berufsdiplomen und Fähigkeitsausweisen stellt eine der unabdingbaren Voraussetzungen für den freien Personenverkehr dar. Deshalb wurde dieser Frage seitens der Gemeinschaft besondere Beachtung geschenkt. Seit Beginn der sechziger Jahre hat die EG einige Dutzend Richtlinien erlassen, um die Ausübung reglementierter Berufe in der Gesamtheit ihrer Mitgliedstaaten zu erleichtern (im Bereiche der freien und kaufmännischen Berufe, der industriellen und handwerklichen Tätigkeiten, der medizinischen und paramedizinischen Disziplinen, usw.). Häufig ist es dabei die im Aufnahmeland erworbene Berufserfahrung, welche die Anerkennung einer Ausbildung erleichtert.