9 Beteiligung der Schweiz insbesondere am Erasmus-Programm darstellen dürfte. In diesem Zusammenhang fragt sich übrigens, ob nicht auch die Ratifikation des Zusatzprotokolls Nr. 1 zur EMRK (dessen Art. 2 das Recht auf Bildung anerkennt) ein wesentliches und grundlegendes Element für die Annäherung der Schweiz an Europa in diesem Bereich darstellen könnte[297]. Zu betonen ist in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, in künftigen Rechtserlassen die Möglichkeit für Bund und Kantone vorzusehen, den Europäischen Entwicklungen Rechnung zu tragen[298]. Die Kantone können eine Schlüsselrolle bei der Förderung der Mobilität der Studenten einnehmen.