von 1968 (anwendbar unter den EG-Mitgliedstaaten) gestaltete Vereinbarung wird einen Kernbestand von einheitlichen Regeln zur Lösung bestimmter international-privatrechtlicher beziehungsweise -zivilprozessualer Fragen schaffen und die Handelstransaktionen der Privaten in Westeuropa beträchtlich vereinfachen. Aus diesem Grund wird der Bundesrat noch vor Jahresende eine Botschaft verabschieden, welche auf die Genehmigung dieses Vertragswerkes abzielt[295]. b. Hochschulwesen