59 BV, Garantie des Wohnsitzgerichtsstandes bei persönlichen Ansprachen), haben. Gleichzeitig ist jedoch auch die grosse Bedeutung hervorzuheben, welche diese Übereinkommen für den Einbezug der Schweiz in den EWR erlangen wird. Diese unter Ko-Präsidentschaft der Schweiz nach dem Vorbild des Brüsseler Übereink. von 1968 (anwendbar unter den EG-Mitgliedstaaten) gestaltete Vereinbarung wird einen Kernbestand von einheitlichen Regeln zur Lösung bestimmter international-privatrechtlicher beziehungsweise -zivilprozessualer Fragen schaffen und die Handelstransaktionen der Privaten in Westeuropa beträchtlich vereinfachen.