Im allgemeinen völkerrechtlichen Zusammenhang interessiert hier das bereits erwähnte Europäische Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Gebietskörperschaften von 1980. Diese Konvention erleichtert und fördert den Abschluss von vertraglichen Bindungen zwischen Grenzregionen im Rahmen des schweizerischen Verfassungsrechts. Sie ist für die Schweiz in Kraft seit dem 4. Juni 1982 (SR 0.131.1). Vierzehn Staaten haben sie bis jetzt ratifiziert, darunter die an die Schweiz angrenzenden Länder Österreich, Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien und Liechtenstein.