Bekanntlich ist der Bund auf internationaler Ebene für die Durchführung seiner Verpflichtungen allein verantwortlich, selbst wenn diese sich auf Gebiete beziehen, die in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fallen (Art. 8 und 102 Ziff. 8 BV). Es ist im Hinblick darauf unabdingbar, dass die Schweiz sich mit gemeinsamer Stimme nach aussen wendet, denn nur unter dieser Bedingung hat sie überhaupt die Chance, gehört zu werden. Es ist deshalb im Interesse des Bundes, dass internationale Verträge, welche die Kantone betreffen, Gegenstand eines politischen Konsenses in der Schweiz sind. Die vorgängige Konsultation der Kantone strebt dieses Ziel an.