c. Auswirkungen auf die institutionellen Befugnisse Die Kantone werden traditionellerweise vom Bund über Entwürfe zu internationalen Verträgen konsultiert, «wenn diese die Rechte und Pflichten der Kantone berühren oder für sie sonst von erheblicher politischer, kultureller, wirtschaftlicher oder finanzieller Tragweite sind[291].» Der Bundesrat möchte dieses Verfahren nicht aufgeben, welches für das föderalistische Gleichgewicht des Landes nötig ist. Bekanntlich ist der Bund auf internationaler Ebene für die Durchführung seiner Verpflichtungen allein verantwortlich, selbst wenn diese sich auf Gebiete beziehen, die in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fallen (Art. 8 und 102 Ziff.