Es genügt, in diesem Zusammenhang an die beträchtliche politische Bedeutung zu erinnern, welche der verstärkten Zusammenarbeit zwischen den EFTA-Staaten und der Gemeinschaft zukommt, besonders was das Folgeprogramm von Luxemburg (im Anschluss an die Ministererklärung vom 9. April 1984 der Minister der Mitgliedstaaten der EFTA und der Gemeinschaft) und das Folgeprogramm von Brüssel (Prozess, welcher der Ministererklärung vom 20. März 1989 der Minister der Mitgliedstaaten der EFTA und der Gemeinschaft) betrifft. Unter den neueren Entwicklungen, welche die Kantone noch nicht betreffen, sind zu erwähnen: - die seit dem 1. Juli 1988 innerhalb der EFTA bestehende Verpflichtung zur