Es ist aber voraussehbar, dass die Kantone in den nächsten Jahren durch die Entwicklungen im Rahmen der EFTA betroffen sein werden. Es genügt, in diesem Zusammenhang an die beträchtliche politische Bedeutung zu erinnern, welche der verstärkten Zusammenarbeit zwischen den EFTA-Staaten und der Gemeinschaft zukommt, besonders was das Folgeprogramm von Luxemburg (im Anschluss an die Ministererklärung vom 9. April 1984 der Minister der Mitgliedstaaten der EFTA und der Gemeinschaft) und das Folgeprogramm von Brüssel (Prozess, welcher der Ministererklärung vom 20. März 1989 der Minister der Mitgliedstaaten der EFTA und der Gemeinschaft) betrifft.