Zu erinnern ist allerdings daran, dass im Gegensatz zu Übereinkommen, welche völkerrechtliche Verpflichtungen begründen, die Empfehlungen nur politisch beachtliche Ziele festlegen. Bis heute hat das Recht, welches unter der Ägide der EFTA ausgearbeitet worden ist - einer Organisation, bei der unser Land seit Gründung im Jahre 1960 Vollmitglied ist -, die Kompetenzbereiche der Kantone kaum berührt. Es ist aber voraussehbar, dass die Kantone in den nächsten Jahren durch die Entwicklungen im Rahmen der EFTA betroffen sein werden.