Mehrere dieser Instrumente sind durch die Schweiz bereits ratifiziert worden[285], andere nicht[286]. Zahlreiche Empfehlungen an die Mitgliedstaaten interessieren die Kantone, namentlich im Gebiet des Verfahrensrechts (Straf-, Zivil- und Administrativverfahren), der Bildung, der Kultur, des Umweltschutzes und des archäologischen Erbes, der öffentlichen Gesundheit, des Sportes und - selbstverständlich - im Bereich der regionalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Zu erinnern ist allerdings daran, dass im Gegensatz zu Übereinkommen, welche völkerrechtliche Verpflichtungen begründen, die Empfehlungen nur politisch beachtliche Ziele festlegen.