Der Bund kann auch in den Bereichen, die intern in die Zuständigkeit der Kantone fallen, Verträge abschliessen. Der Bund macht aber - aus föderalistischer Rücksicht - nur mit Zurückhaltung von dieser allgemeinen internationalen Zuständigkeit Gebrauch. Er bemüht sich vor allem, die Kantone im Verhandlungsstadium immer dann zu begrüssen, wenn sie daran ein besonderes Interesse haben (grenzüberschreitende Fragen). Die Begrüssung erfolgt auf jeden Fall nach der Verhandlungsphase. In diesem Fall beschränkt sich die Konsultation auf die Frage der Zweckmässigkeit, ein Instrument der Genehmigung der eidgenössischen Räte zu unterbreiten.