Dieses Verfahren, dessen Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht zweifelhaft ist, betrifft wohlverstanden einen einzigen Mitgliedstaat der Gemeinschaft. Es ist gleichwohl eine interessante Quelle der Inspiration für Überlegungen über das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen im laufenden europäischen Integrationsprozess. Andere Mitgliedstaaten der EG mit unitarischer Struktur haben in den letzten Jahren eine mehr oder weniger akzentuierte Tendenz zur Dezentralisierung und zur Regionalisierung entwickelt. Dies ist besonders der Fall bei Belgien,