Die Stellung der deutschen Länder im Integrationsprozess verdient besondere Erwähnung, weil ihre rechtliche Stellung derjenigen der schweizerischen Kantone verwandt ist. In der Tat haben die Länder 1986 anlässlich des Ratifikationsverfahrens der Bundesrepublik Deutschland für die Einheitliche Europäische Akte am 19. Dezember 1986 vom Bundestag ein Genehmigungsgesetz erlangt, dessen umstrittenste Bestimmung in Art. 2 vorsieht[283]: - dass die Bundesregierung den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt über alle Vorhaben im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft unterrichtet, die für die Länder von Interesse sein könnten;