Dieses Rechtsgutachten ist sehr instruktiv und zeigt, dass neben der Bundesrepublik Deutschland, deren föderalistische Struktur der schweizerischen am Nähesten steht, auch andere Länder - allerdings in abgeschwächter Form - gewisse Formen der Dezentralisierung durch Einrichtung regionaler Körperschaften mit eigenen Kompetenzen kennen, In abnehmender Reihenfolge erwähnt das Gutachten - neben der Bundesrepublik Deutschland - Italien, Belgien, Frankreich und das Vereinigte Königreich. Auch wenn der verfassungsrechtliche Kontext sehr verschieden ist, stellt die europäische Integration den staatlichen dezentralisierten Körperschaften die gleiche Art von Problemen bezüglich: