verfassen, welche es den territorialen Körperschaften der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft erlauben, ihren Standpunkt im gemeinschaftlichen Integrationsprozess geltend zu machen[282]. Dieses Rechtsgutachten ist sehr instruktiv und zeigt, dass neben der Bundesrepublik Deutschland, deren föderalistische Struktur der schweizerischen am Nähesten steht, auch andere Länder - allerdings in abgeschwächter Form - gewisse Formen der Dezentralisierung durch Einrichtung regionaler Körperschaften mit eigenen Kompetenzen kennen, In abnehmender Reihenfolge erwähnt das Gutachten - neben der Bundesrepublik Deutschland - Italien, Belgien, Frankreich und das Vereinigte Königreich.