Dieser hätte sie dann im Rat zur Geltung zu bringen. Im übrigen würde die Durchführung des Gemeinschaftsrechts die Mitarbeit der Kantone erfordern, wie dies heute für die Durchführung des eidgenössischen Rechts der Fall ist.» Ohne das Szenario eines Beitrittes aus den Augen zu verlieren, das vom Bundesrat zur Zeit ausgeschlossen wird, ist es angebracht, dieses Dokument aus der realistischeren Sicht der aktuellen Europapolitik der Schweiz zu sehen, die auf eine Verstärkung unserer Bindungen zu Europa ausgerichtet ist. Diese Verstärkung schliesst nicht gewisse institutionelle Reformen im Zuge der Annäherung der EFTA-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft