2 Ausländerkontrolle. Ferner könnten die Kantone nicht mehr, wie es heute für die Bundesgesetzgebung der Fall ist, im Rahmen formeller Vernehmlassungsverfahren an der Ausarbeitung des Gemeinschaftsrechts beteiligt werden. Um die Kantone so weit als möglich am gemeinschaftlichen Entscheidungsprozess mitwirken zu lassen, wäre zweifelsohne die Schaffung eines Organs ins Auge zu fassen, in welchem die Kantone ihre Stellungnahmen laufend und jeweils sofort dem Bundesrat zur Kenntnis bringen könnten. Dieser hätte sie dann im Rat zur Geltung zu bringen.