Der Bundesrat wäre der hauptsächliche Nutzniesser einer Übertragung von Bundesgesetzgebungskompetenzen an die Gemeinschaft, denn er hätte im Rahmen des EG-Rates Gelegenheit, sich an der Ausübung der übertragenen Befugnisse zu beteiligen. Für die Kantone würde ein EG-Beitritt den Verlust einiger kantonaler Kompetenzen mit sich bringen, namentlich in den Bereichen Erziehung, Wirtschaftspolizeirecht, Gesundheitsrecht, Niederlassung und