Die schweizerische Rechtsordnung würde somit teilweise in eine umfassendere Rechtsordnung integriert, jene der Gemeinschaft. Dies hätte wesentliche Verschiebungen der Befugnisse zwischen der Gemeinschaft, dem Bund und den Kantonen zur Folge. Zu unterstreichen ist, dass dies für die Organe des Bundes wesentlich bedeutendere Auswirkungen hätte als für die Kantone, dies aufgrund der Tatsache, dass das Gemeinschaftsrecht in erster Linie Bereiche betrifft, welche in der Schweiz in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Das Element der Überstaatlichkeit, welches in die schweizerische Rechtsordnung Eingang fände, würde sich auf verschiedenen Ebenen manifestieren: