In seinem Bericht vom 24. August 1988 (BBl 1988 III 370) hat sich der Bundesrat auf einige allgemeine Überlegungen zu den Folgen eines eventuellen Beitritts der Schweiz zur Europäischen Gemeinschaft (EG) beschränkt. Er hat sich in dieser Beziehung folgendermassen ausgedrückt: «Ein EG-Beitritt der Schweiz hätte bedeutende Konsequenzen für den schweizerischen Föderalismus. Die Schaffung der Gemeinschaft beruht auf dem Grundgedanken, dass die Mitgliedstaaten den Organen der Gemeinschaft jene Kompetenzen abtreten, die für die Verwirklichung der Bestimmungen der Gemeinschaftsverträge, welche die Verfassung der Gemeinschaft bilden, notwendig sind.