{"Signatur": "CH_VB_008", "Spider": "CH_VB", "Datum": "1989-11-23", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_008_JAAC-53-55--_1989-11-23.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150001064.pdf?ID=150001064", "Checksum": "b97bbd5c381dcb77d562c4919febb033"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 53.55 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesrat 23.11.1989 JAAC 53.55 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Conseil fédéral 23.11.1989 JAAC 53.55 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Consiglio federale 23.11.1989 JAAC 53.55 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesrat"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Conseil fédéral"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Consiglio federale"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:33:05", "Checksum": "07ad979d777fa8c1a1bb6993990acce8", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesrat 23.11.1989 JAAC 53.55 \r\n\nDie Herausforderungen im Hinblick auf gewisse neue Fragen, welche sich\nBund und Kantonen in europäischer Hinsicht stellen, lassen unter Umständen\ndie Formulierung eines gemeinsamen europapolitischen Programmes von\nBund und Kantonen als notwendig erscheinen.\nErinnert sei in diesem Zusammenhang daran, dass das «Energieprogramm\nBund/Kantone», verabschiedet 1985 durch die Konferenz der kantonalen\nEnergiewirtschaftsdirektoren und das Eidgenössische Verkehrs- und\nEnergiewirtschaftsdepartement, in diesem Sektor zum Konsens über gewisse\nZielsetzungen geführt hat, dies unter Wahrung der jeweiligen Zuständigkeiten\nder beteiligten Partner. Das Programm mit seinen etwa zwanzig Massnahmen\nbildet eine wichtige Basis für die Energiepolitik. Eine erste Zwischenbilanz\nkonnte 1986 gezogen werden, eine zweite im Jahre 1988. Das Programm\nwird allgemein als nützliches Instrument anerkannt. Ein ähnliches könnte in\nZukunft auch im Bereich des Verkehrs wertvoll sein.\nEs stellt sich die Frage, ob nicht ein entsprechendes Programm im Bereiche der\neuropäischen Politik von Bund und Kantonen ausgearbeitet werden müsste.\nEin solches Programm der Europapolitik könnte Massnahmen umschreiben,\nwelche je nachdem dem Bund alleine, den Kantonen oder beiden Staatswesen\nzusammen zufielen.\n\nb. Information der Kantone über europäische Fragen\n\nAnlässlich eines Treffens vom 20. Juni 1989 in Bern zwischen Vertretern\nder Kantone und des Bundes, das auf Initiative des Verbindungsbüros der\nkantonalen Direktorenkonferenzen hin zustande kam, wurde seitens der\nKantone die Notwendigkeit hervorgehoben, bestehende Informationskanäle\nfür europäische Fragen auszubauen. Es steht fest, dass das jetzige Angebot an\nInformation nicht vollständig den neu aufgetretenen Bedürfnissen entspricht\nund dass es für die Kantone schwierig ist, sie sich selbst zu beschaffen.\nHervorzuheben ist, dass der Informationsbedarf auf verschiedenen\nStufen besteht: einerseits auf der politischen Ebene für die kantonalen\nDepartementvorsteher und anderseits auf der Verwaltungsebene für die\nFachspezialisten in gewissen Sektoren.\n\n16\nUm die bestehenden Informationskanäle zu verbessern, könnte\ndaran gedacht werden, eine Einheit der Bundesverwaltung mit der\nLösung von Informationsfragen europarechtlicher Art seitens der\nKantone zu betrauen. Dieser Dienst könnte in der Vermittlung einer\nregelmässigen Grundlagendokumentation bestehen, etwa in der Form von\nKurzinformationen, und hätte im weiteren Einzelfragen zu beantworten,\nwelche sich in den kantonalen Verwaltungen - namentlich bei der\nRechtsetzung - stellen. Um schnelle Kontaktnahmen zwischen den\nVerwaltungsstellen von Bund und Kantonen zu ermöglichen, wäre es unter\nUmständen zweckmässig, ein Netz von «Europadelegierten» in den Kantonen\nzu schaffen. Im Bund fällt diese zentrale Rolle dem Integrationsbüro EDA/EVD\nzu, welches seinerseits eine Liste der Spezialisten für die europäischen Fragen\nin den verschiedenen eidgenössischen Departementen erstellen könnte.\nVielleicht wären durch ein System der beschriebenen Art die wirklichen\nInformationsprobleme einfacher anzugehen als durch Schaffung eines Büros\nder Kantone in Brüssel, das unter Umständen zu übertriebenen Hoffnungen\nführen könnte.\n\nc. Konsultation der Kantone\n\nAn dieser Stelle ist an die bereits erwähnten Richtlinien des Bundesrates\nvom 6. Mai 1970 über das Verfahren der Gesetzgebung[313] zu\nerinnern. Wie bereits gesagt, lässt die Beschleunigung des europäischen\nIntegrationsprozesses eine herkömmliche Konsultation oft als unpraktikabel\nerscheinen, weil sie sich zu spät, zu schwerfällig und zu langsam abwickelt.\nDer Bund muss sich in zwischenstaatlichen Verhandlungen oft kurzfristig\nverpflichten können. Unsere Verhandlungsführer bemühen sich stets, die\nInteressen der Kantone zu berücksichtigen. Dabei bedauern sie es, keine\nkantonalen Vertreter als Ansprechpartner zu haben, welche vor Ort auf\ngewisse Fragen antworten könnten. Die Kantone ihrerseits wünschen, dass\ndie Frage ihrer Vertretung an internationalen Zusammenkünften diskutiert\nwird.[314]\nAngesichts der komplementären Interessen von Bund und Kantonen, stellt sich\ndie Frage, ob nicht richtigerweise an stärker institutionalisierte Formen für die\nKonsultation in europäischen Fragen zu denken sei, um die Kantone besser am\nEntscheidungsvorgang im Europäischen Integrationsprozess zu beteiligen.\n\nd. Notwendigkeit eines besonderen Verbindungsorganes der\nKantone?\n\nDie bestehenden Konferenzen der kantonalen Direktoren (Volkswirtschaft,\nJustiz, Sanität, Erziehung usw.) leisten hervorragende Dienste. Mit Ausnahme\nder Erziehungs- und der Sanitätsdirektorenkonferenz verfügen sie\naber über keine permanenten und eigenständigen Sekretariate. Bei der\nFinanzdirektorenkonferenz wird das Sekretariat von der Finanzdirektion\ndes Kantons Zug geführt. Das Kontaktgremium der Kantone kann nicht\nin Permanenz die gesamten Beziehungen zwischen Bund und Kantonen\nbetreffend die europäischen Fragen abdecken.\n\n"}