{"Signatur": "CH_VB_008", "Spider": "CH_VB", "Datum": "1989-11-23", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_008_JAAC-53-55--_1989-11-23.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150001064.pdf?ID=150001064", "Checksum": "b97bbd5c381dcb77d562c4919febb033"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 53.55 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesrat 23.11.1989 JAAC 53.55 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Conseil fédéral 23.11.1989 JAAC 53.55 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Consiglio federale 23.11.1989 JAAC 53.55 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesrat"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Conseil fédéral"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Consiglio federale"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:33:05", "Checksum": "07ad979d777fa8c1a1bb6993990acce8", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesrat 23.11.1989 JAAC 53.55 \r\n\nDie Mitgliedstaaten der EFTA und die Gemeinschaft arbeiten aktiv\nzusammen, um öffentliche Beihilfen zu beseitigen, welche zu Verzerrungen\nim gegenseitigen Verkehr führen und im Widerspruch zu bestehenden\nVereinbarungen stehen (für die Schweiz gilt insbesondere Art. 13 des\nEFTA-Gründungsvertrages sowie Art. 23 des Freihandelsabk. vom 22. Juli\n1972 zwischen der Schweiz und der EWG[311]). Aufgrund der letztgenannten\nBestimmung ist jede öffentliche Beihilfe, welche den Wettbewerb durch\nBegünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige verfälscht\noder zu verfälschen droht, unvereinbar mit dem guten Funktionieren des\nFreihandelsabkommens, dies sofern und in dem Masse, als diese Beihilfe\ngeeignet ist, den Handel zwischen der Gemeinschaft und der Schweiz zu\nbeeinflussen. Konkret handelt es sich bei diesen öffentlichen Beihilfen\netwa um fiskalische Erleichterungen, um Exportrisikogarantien, um\nAbnahmeverpflichtungen usw. Für einen Bundesstaat wie die Schweiz wird es\nnicht nur darum gehen, vom Bund gewährte Beihilfen abzuschaffen, sondern\nauch von Kantonen und Gemeinden ausgerichtete.\nIm November 1988 einigten sich in Genf die EFTA-Minister durch\nRatsentscheid auf eine neue Auslegung von Art. 13 des Stockholmer Übereink.,\ndes Gründungsvertrages der EFTA. Diese Auslegung definiert die Kriterien,\nwelche die Beurteilung von Verzerrungseffekten im Handel durch öffentliche\nBeihilfen ermöglichen. Aufgrund dieser Einigung dürfte als nächste Etappe\nein Übereinkommen auf Stufe des EWR einfacher zu realisieren sein, welches\ndie Einzelheiten für die Beseitigung derjenigen Beihilfen zu regeln hätte,\ndie den Austausch zwischen den Gliedern des EWR verfälschen. Eine\nExpertengruppe der EFTA arbeitet zur Zeit an der Verbesserung der Methoden\nzur Überwachung und Anwendung der EFTA-Regeln über die Beihilfen. Die\n\n14\nlaufenden Entwicklungen werden sicherlich Auswirkungen auf die Kantone\nhaben; der Bund wird für eine zweckdienliche Information besorgt sein,\nsobald ihre Tragweite ersichtlich ist.\n\n6. Europaaktivitäten der Kantone\n\nDas Institut für Föderalismus der Universität Freiburg stellte aufgrund\neines Auftrages des Bundesamtes für Justiz den aktuellen Stand der\nEuropaaktivitäten der Kantone fest[312].\nOhne Anspruch auf Vollständigkeit kommt die Studie zum Schluss, dass\ndie Kantone in Fragen der europäischen Integration noch relativ wenig\nunternommen haben. Immerhin werden sowohl auf kantonaler wie\ninterkantonaler Ebene einzelne, zum Teil konkrete Anstrengungen vermerkt.\nInnerhalb der Kantone sind als Initiatoren besonders die Parlamente aktiv,\nwelche das Thema mit Motionen und Postulaten aufgreifen:\n- Im Kanton St. Gallen beauftragt eine Motion den Regierungsrat zur\numfassenden Abklärung der Folgen der Schweizerischen Integrationspolitik\nunter anderem auf die wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Stellung\ndes Kantons St. Gallen als Grenzkanton.\n- Im Kanton Aargau verlangt ein ähnliches Postulat überdies die Abklärung\nder Möglichkeiten zur Einflussnahme der Kantone auf die Gestaltung der\nBeziehungen der Schweiz mit der EG und zur Aufklärung der Bevölkerung.\n- Im Kanton Neuenburg wird ebenfalls eine Auswirkungsanalyse\nverlangt mit besonderer Berücksichtigung der für den Kanton wichtigen\nexportwirtschaftlichen Faktoren.\n- Im Kanton Bern zielt eine Motion spezifisch auf die Einführung einer\nEG-Kompatibilitätsprüfung ab.\n- Im Kanton Waadt wurde die Antwort des Staatsrates auf eine\nparlamentarische Anfrage betreffend grenzüberschreitende regionale\nZusammenarbeit zum Anlass genommen, auf die kulturelle, wissenschaftliche\nund technologische Bedeutung der europäischen Integration für den Kanton\nhinzuweisen.\n- Im Kanton Genf stehen ebenfalls institutionelle Aspekte der regionalen\nZusammenarbeit im Vordergrund. Sie sind Gegenstand verschiedener\nBerichte und Motionen. Darüber hinaus befassen sich sektorale Studien der\nUniversität sowie der Handels- und Industriekammer mit wirtschaftlichen\nund juristischen Folgeanalysen. Das Departement des Innern und der\nLandwirtschaft schliesslich untersucht die besonderen landwirtschaftlichen\nProbleme der Freizonen.\n- Im Kanton Freiburg unterstützt der Kanton die universitäre\nAuseinandersetzung mit Integrationsfragen durch die Förderung bestimmter\nKursprogramme, welche sich an Studenten aus ganz Europa richten und\nföderalistische Aspekte (vertikale Kompetenzverteilung) eines integrierten\nEuropas vertiefen sollen.\n\n15\n- Auf interkantonaler Ebene sind die Arbeiten der Direktorenkonferenzen\nsowie der Schweizerischen Stiftung für Eidgenössische Zusammenarbeit zu\nerwähnen, welche eine Arbeitsgruppe beauftragt hat, vor allem Probleme\nim Zusammenhang mit der Information und Dokumentation über den\neuropäischen Integrationsprozess zu studieren.\n\n7. Vorschläge Diskussionspunkte\n\nNach den vorstehend aufgezeigten Entwicklungen gelangt der Bundesrat zur\nAnsicht, dass ein Meinungsaustausch mit dem Kontaktgremium der Kantone\nnamentlich folgende Punkte umfassen könnte:\n\na. Europapolitisches Programm Bund - Kantone?\n\n"}