{"Signatur": "CH_VB_008", "Spider": "CH_VB", "Datum": "1989-11-23", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_008_JAAC-53-55--_1989-11-23.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150001064.pdf?ID=150001064", "Checksum": "b97bbd5c381dcb77d562c4919febb033"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 53.55 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesrat 23.11.1989 JAAC 53.55 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Conseil fédéral 23.11.1989 JAAC 53.55 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Consiglio federale 23.11.1989 JAAC 53.55 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesrat"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Conseil fédéral"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Consiglio federale"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:33:05", "Checksum": "07ad979d777fa8c1a1bb6993990acce8", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesrat 23.11.1989 JAAC 53.55 \r\n\nIm Bereiche der Hochschulausbildung hat die europäische Zusammenarbeit\nin den letzten Jahren Entwicklungen vollzogen, welche in erster Linie\nKantone und Universitäten herausfordern, da acht von zehn unserer\nhöheren Lehranstalten kantonal und autonom geführt werden. Der in\nder Gemeinschaft ausgelöste Erfolg des Programms Erasmus, welches\ndurch Entscheid des EG-Rates vom 15. Juni 1987 beschlossen wurde,\nhat die Öffentlichkeit in der Schweiz sensibilisiert. Bekanntlich zielt\ndas Programm auf die Förderung des Austausches von Studenten und\nLehrkräften zwischen den höheren Lehranstalten der Mitgliedstaaten der\nGemeinschaft ab. Es sieht die Schaffung eines Netzes für die europäische\nHochschulzusammenarbeit, die Erteilung von Stipendien sowie verschiedene\nMaßnahmen vor, welche die Mobilität durch akademische Anerkennung\nvon Diplomen und Ausbildungszeiten (mittels eines europäischen Systems\ntransferier- beziehungsweise anrechenbarer Einheiten, der Entwicklung von\ngemeinsamen Studienzyklen, usw.) fördern sollen. Schliesslich ist auch das\nGemeinschaftsprogramm Comett zu erwähnen, das die Zusammenarbeit und\nden Austausch zwischen Universitäten und Unternehmen fördert. Besteht\neinerseits schon jetzt Gewähr dafür, dass die zweite Phase im Programm\nComett (1990-1994) auch den EFTA-Staaten offen stehen wird, so bedarf es\nandererseits für den Zugang der Schweiz und der übrigen EFTA-Mitglieder\nzum Programm Erasmus (als Ziel erwähnt im Pressecommuniqué anlässlich\ndes Treffens von Kristiansand im Juni 1989) noch weiterer Schritte.\nDie Gefahr, dass die Schweiz auf diesem Gebiet ins Hintertreffen gerät,\nist der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren bewusst. Sie\nverabschiedete am 8. Juni 1989 einstimmig eine Empfehlung zur Ratifikation\nder vorerwähnten Konventionen des Europarates im Universitätsbereich[296],\nderen Übernahme sicherlich eine willkommene Etappe auf dem Weg zur\n\n9\nBeteiligung der Schweiz insbesondere am Erasmus-Programm darstellen\ndürfte. In diesem Zusammenhang fragt sich übrigens, ob nicht auch die\nRatifikation des Zusatzprotokolls Nr. 1 zur EMRK (dessen Art. 2 das Recht\nauf Bildung anerkennt) ein wesentliches und grundlegendes Element für die\nAnnäherung der Schweiz an Europa in diesem Bereich darstellen könnte[297].\nZu betonen ist in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, in künftigen\nRechtserlassen die Möglichkeit für Bund und Kantone vorzusehen, den\nEuropäischen Entwicklungen Rechnung zu tragen[298]. Die Kantone\nkönnen eine Schlüsselrolle bei der Förderung der Mobilität der Studenten\neinnehmen. Namentlich obliegt ihnen, die Aktivitäten der Konferenz der\nschweizerischen Hochschulrektoren und der Hochschulkonferenz zu\nunterstützen, um die Koordination in der Schweiz zu verbessern, sowie mit\nHilfe der Eidgenossenschaft das Stipendienwesen zu harmonisieren und zu\nentwickeln.\nDie Universitäten könnten das Mobilitätsziel fördern, indem sie die\nZutrittsbedingungen einheitlicher formulierten, die Ausbildungszeiten und\nZwischenexamen grosszügiger gegenseitig anerkennten und Programme\nfür den interuniversitären Austausch aufstellten beziehungsweise sich\ndaran beteiligten. Ein besseres kulturelles Verständnis zwischen unseren\nverschiedenen Sprachregionen zu erzielen, stellt denn auch ein Ziel dar, von\ndem die Vitalität unseres föderalistischen Zusammenlebens abhängt. Aus\ndiesem Grunde ist es naheliegend, dass der Prozess der Öffnung nach Europa\nvon einem ebensolchen zwischen unseren schweizerischen Hochschulen\nbegleitet wird.\nEntscheidend für das Gelingen dieses Öffnungsprozesses wird zu einem\nwesentlichen Teil die Fähigkeit der Universitäten, der Kantone und der\nEidgenossenschaft zur Kooperation und Koordination ihrer Anstrengungen\nsein. Eine gute gegenseitige Information stellt ein wichtiges Element in diesem\nZusammenhang dar.\n\nc. Ausübung reglementierter Berufe\n\nDie gegenseitige Anerkennung von Berufsdiplomen und Fähigkeitsausweisen\nstellt eine der unabdingbaren Voraussetzungen für den freien\nPersonenverkehr dar. Deshalb wurde dieser Frage seitens der Gemeinschaft\nbesondere Beachtung geschenkt. Seit Beginn der sechziger Jahre hat die\nEG einige Dutzend Richtlinien erlassen, um die Ausübung reglementierter\nBerufe in der Gesamtheit ihrer Mitgliedstaaten zu erleichtern (im Bereiche der\nfreien und kaufmännischen Berufe, der industriellen und handwerklichen\nTätigkeiten, der medizinischen und paramedizinischen Disziplinen, usw.).\nHäufig ist es dabei die im Aufnahmeland erworbene Berufserfahrung,\nwelche die Anerkennung einer Ausbildung erleichtert. Ein bedeutsamer\nFortschritt ist namentlich mit der neulichen Annahme der Richtlinie über\nein System zur gegenseitigen Anerkennung von Hochschuldiplomen erfolgt,\nwelche über Lehrgänge von mindestens drei Jahren ausweisen[299]. Sie\nsollte entscheidenden Anstoss für den freien Verkehr von Führungskräften\nund freiberuflich Tätigen geben. Die EG-Kommission hat am 26. Juli 1988\nüberdies eine Richtlinie des Rates über eine zweite allgemeine Regelung\nzur Anerkennung beruflicher Befähigungsausweise in Ergänzung zur\n\n"}