{"Signatur": "CH_VB_008", "Spider": "CH_VB", "Datum": "1989-11-23", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_008_JAAC-53-55--_1989-11-23.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150001064.pdf?ID=150001064", "Checksum": "b97bbd5c381dcb77d562c4919febb033"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 53.55 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesrat 23.11.1989 JAAC 53.55 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Conseil fédéral 23.11.1989 JAAC 53.55 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Consiglio federale 23.11.1989 JAAC 53.55 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesrat"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Conseil fédéral"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Consiglio federale"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:33:05", "Checksum": "07ad979d777fa8c1a1bb6993990acce8", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesrat 23.11.1989 JAAC 53.55 \r\n\n 2\nAusländerkontrolle. Ferner könnten die Kantone nicht mehr, wie es\nheute für die Bundesgesetzgebung der Fall ist, im Rahmen formeller\nVernehmlassungsverfahren an der Ausarbeitung des Gemeinschaftsrechts\nbeteiligt werden. Um die Kantone so weit als möglich am gemeinschaftlichen\nEntscheidungsprozess mitwirken zu lassen, wäre zweifelsohne die Schaffung\neines Organs ins Auge zu fassen, in welchem die Kantone ihre Stellungnahmen\nlaufend und jeweils sofort dem Bundesrat zur Kenntnis bringen könnten.\nDieser hätte sie dann im Rat zur Geltung zu bringen. Im übrigen würde die\nDurchführung des Gemeinschaftsrechts die Mitarbeit der Kantone erfordern, wie\ndies heute für die Durchführung des eidgenössischen Rechts der Fall ist.»\nOhne das Szenario eines Beitrittes aus den Augen zu verlieren, das vom\nBundesrat zur Zeit ausgeschlossen wird, ist es angebracht, dieses Dokument\naus der realistischeren Sicht der aktuellen Europapolitik der Schweiz zu sehen,\ndie auf eine Verstärkung unserer Bindungen zu Europa ausgerichtet ist. Diese\nVerstärkung schliesst nicht gewisse institutionelle Reformen im Zuge der\nAnnäherung der EFTA-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft aus.\nSchon heute werden die Kantone in wachsendem Umfang durch europäische\nFragen angesprochen. Repräsentiert der Föderalismus für sie - und für den\nBund - eher ein Hindernis für eine harmonische Einfügung unseres Landes\nin Europa oder kann er im Gegenteil den laufenden Integrationsprozess\nerleichtern oder mindestens darin eingefügt werden?\nWendet man sich diesen Fragen zu, so sollte man sich einiger\nparlamentarischer Interventionen während der erwähnten Europadebatte\nbewusst sein: Am 28. Februar und am 1. März 1989 haben die Nationalräte\nMatthey, Burckhardt und Cavadini auf die Notwendigkeit hingewiesen,\ndass die Kantone - namentlich die Grenzkantone - an der Formulierung\nder schweizerischen Integrationspolitik mitwirken. Vor dem Ständerat\nhat am 21. Juni 1989 Ständerat Piller die Notwendigkeit unterstrichen, den\nFöderalismus im heutigen europäischen Kontext zu überdenken, und die\nStänderäte Flückiger und Gautier haben sich über die Perspektiven Gedanken\ngemacht, welche sich für die Schweiz in einem zukünftigen föderalistischeren\nEuropa anbieten.\nDiese parlamentarischen Debatten beweisen die Lebendigkeit des\nföderalistischen Denkens. Die Tatsache, dass Bundesstaaten Vollmitglieder\nder EG sind, ist ein zusätzlicher Anreiz, den schweizerischen Föderalismus\nin seinem europäischen Umfeld zu überdenken. In seinem Bericht vom\n24. August 1988 hat der Bundesrat unterstrichen, dass es wegen der\nSchnelligkeit des europäischen Integrationsprozesses unerlässlich ist,\n«die schweizerische Position in Europa laufend neu und vorurteilslos zu\nüberdenken» (S. 381).\n\n3. Rechtsvergleichende Aspekte\n\nIm Rahmen der Arbeiten der Groupe de réflexion des Departements für\nAuswärtige Angelegenheiten hat das EDA das Schweizerische Institut für\nRechtsvergleichung beauftragt, ein Rechtsgutachten über die Möglichkeiten zu\n\n"}