{"Signatur": "CH_VB_008", "Spider": "CH_VB", "Datum": "1989-11-23", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_008_JAAC-53-55--_1989-11-23.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150001064.pdf?ID=150001064", "Checksum": "b97bbd5c381dcb77d562c4919febb033"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 53.55 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesrat 23.11.1989 JAAC 53.55 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Conseil fédéral 23.11.1989 JAAC 53.55 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Consiglio federale 23.11.1989 JAAC 53.55 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesrat"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Conseil fédéral"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Consiglio federale"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:33:05", "Checksum": "07ad979d777fa8c1a1bb6993990acce8", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesrat 23.11.1989 JAAC 53.55 \r\n\n JAAC 53.55\n\nBericht des Bundesrates, den der Vorsteher des EJPD\nan der Sitzung des Kontaktgremiums zwischen dem\nBund und den Kantonen vom 23. November 1989 in\nSolothurn vorgetragen hat\n\nL’intégration européenne et ses répercussions sur le fédéralisme suisse.\n\nDie europäische Integration und ihre Auswirkungen auf den\nschweizerischen Föderalismus.\n\nIntegrazione europea e sue ripercussioni sul federalismo svizzero.\n\n1. Einleitung\n\nDer Bundesrat hat in seinem Bericht vom 24. August 1988 die Stellung der\nSchweiz im europäischen Integrationsprozess eingehend behandelt[281].\nBundespräsident Jean-Pascal Delamuraz hat die gehaltvolle Debatte zur\nEuropapolitik der Schweiz im Parlament mit dem Hinweis zusammengefasst,\ndass in der schweizerischen politischen Öffentlichkeit in einem weiten Umfang\nÜbereinstimmung der Vorstellungen über das europäische Dossier besteht.\nDrei Elemente belegten diese Übereinstimmung: der Wille zur Öffnung der\nSchweiz in Richtung Europa; die Forderung nach Kohärenz, unabdingbar\nin einem europäischen Integrationsprozess, in welchem alles miteinander\n\n1\nverbunden ist; und schliesslich der gemeinsame Wille des Bundesrates und\ndes Parlamentes, Dynamik und Unternehmergeist zu beweisen, um der\nschweizerischen Politik «europäischen Atem» einzuhauchen.\nDie Probleme, welche der europäische Integrationsprozess dem\nschweizerischen Föderalismus stellt, sind im erwähnten Bericht des\nBundesrates bloss angedeutet. Es ist deshalb angezeigt, diese Fragen im\nRahmen des Kontaktgremiums der Kantone aufzugreifen; die kantonalen\nRegierungen werden mit diesen Problemen heute direkt und in gewisser\nHinsicht auf neue Weise konfrontiert.\n\n2. Die europäische Integration als Herausforderung für die\nKantone\n\nIn seinem Bericht vom 24. August 1988 (BBl 1988 III 370) hat sich der\nBundesrat auf einige allgemeine Überlegungen zu den Folgen eines\neventuellen Beitritts der Schweiz zur Europäischen Gemeinschaft (EG)\nbeschränkt. Er hat sich in dieser Beziehung folgendermassen ausgedrückt:\n«Ein EG-Beitritt der Schweiz hätte bedeutende Konsequenzen für den\nschweizerischen Föderalismus. Die Schaffung der Gemeinschaft beruht auf\ndem Grundgedanken, dass die Mitgliedstaaten den Organen der Gemeinschaft\njene Kompetenzen abtreten, die für die Verwirklichung der Bestimmungen\nder Gemeinschaftsverträge, welche die Verfassung der Gemeinschaft bilden,\nnotwendig sind. Die schweizerische Rechtsordnung würde somit teilweise in\neine umfassendere Rechtsordnung integriert, jene der Gemeinschaft. Dies hätte\nwesentliche Verschiebungen der Befugnisse zwischen der Gemeinschaft, dem\nBund und den Kantonen zur Folge.\nZu unterstreichen ist, dass dies für die Organe des Bundes wesentlich\nbedeutendere Auswirkungen hätte als für die Kantone, dies aufgrund der\nTatsache, dass das Gemeinschaftsrecht in erster Linie Bereiche betrifft, welche in\nder Schweiz in die Zuständigkeit des Bundes fallen.\nDas Element der Überstaatlichkeit, welches in die schweizerische Rechtsordnung\nEingang fände, würde sich auf verschiedenen Ebenen manifestieren:\nEin Beitritt der Schweiz zur EG würde die Freiheit des schweizerischen\nVerfassungsgesetzgebers, die Bundesverfassung zu revidieren, materiell\neinschränken, denn das Gemeinschaftsrecht hat Vorrang vor abweichendem\nnationalem Recht, auch vor Verfassungsrecht. In gleicher Weise würden\nauch das Recht zur Ergreifung von Volksinitiativen auf Bundesebene sowie\ndie Möglichkeit zum Erlass von verfassungsabweichenden dringlichen\nBundesbeschlüssen eingeschränkt. Schliesslich würde das Gemeinschaftsrecht\nauch die Befugnisse des Bundesgesetzgebers begrenzen.\nDer Bundesrat wäre der hauptsächliche Nutzniesser einer Übertragung von\nBundesgesetzgebungskompetenzen an die Gemeinschaft, denn er hätte im\nRahmen des EG-Rates Gelegenheit, sich an der Ausübung der übertragenen\nBefugnisse zu beteiligen.\nFür die Kantone würde ein EG-Beitritt den Verlust einiger kantonaler\nKompetenzen mit sich bringen, namentlich in den Bereichen Erziehung,\nWirtschaftspolizeirecht, Gesundheitsrecht, Niederlassung und\n\n"}