Organisation der Bundesrechtspflege. Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Beschwerde an den Bundesrat wegen mangelhafter Vollziehung eines Bundesgerichtsentscheids. Zwangsvollstreckbares Dispositiv. Ein Bundesgerichtsentscheid, der sich darauf beschränkt, die staatsrechtliche Beschwerde eines Unternehmens gegen die Aufhebung der Bewilligung für die Einrichtung eines mechanischen Portalkrans und die Erweiterung eines Materialablageplatzes abzuweisen, ohne die Frage der Evakuierung dieser Materialien anzuschneiden, gibt dem Eigentümer der Nachbarparzelle keinen Anspruch für den Beschwerdeweg an den Bundesrat zur zwangsweisen Vollstreckung dieser Evakuierung. Verwaltungsverfahren