Expertise, auf welche Art. 57 Abs. 2 BZP unanwendbar ist (E. 4.1). Art. 9 USG. Keine neue Tatsache, welche ein Zurückkommen auf einen früheren Entscheid des Bundesrates betreffend Umweltverträglichkeitsprüfung für die gesamte Linie Galmiz - Verbois rechtfertigen würde (E. 4.2). Art. 6 Abs. 2 NHG. - Zur Schonung eines Objekts von nationaler Bedeutung müssen nur die nicht von vorneherein unrealisierbaren Varianten einer vergleichenden Prüfung unterzogen werden. - Unrealisierbarkeit einer Freileitung entlang der Autobahn angesichts der Besetzung des angrenzenden Gebiets und der Auswirkung einer solchen Lösung auf die Landschaft (E. 5).