3 Imboden Max / Rhinow René A., Schweizerische Verwaltungsrechtsprechung, Bd. 2, Basel/Stuttgart 1976, Nr. 145; VPB 46.41 mit Hinweisen; BGE 112 Ia 189 E. 3d). Der Beschwerdeführer übersieht, dass die für die Erstellung einer Friedhofanlage erteilte Baubewilligung sowohl von einer kantonalen Beschwerdeinstanz, dem Verwaltungsgericht des Kantons, als auch vom Bundesgericht im Rahmen einer staatsrechtlichen Beschwerde geprüft worden ist.