Art. 53 Abs. 2 BV, Art. 73 Abs. 1 Bst. a Ziff. 4 VwVG, Art. 21 OG. Kompetenzattraktion im Beschwerdeverfahren betreffend das Recht auf eine schickliche Bestattung. Hat das Bundesgericht eine staatsrechtliche Beschwerde gegen die Baubewilligung für einen Friedhof abgewiesen, bei welcher der Beschwerdeführer es unterlassen hatte, das Recht auf eine schickliche Bestattung geltend zu machen, so wird die Sache durch den Bundesrat nicht mehr geprüft, auch nicht als Aufsichtsbeschwerde.