- Die kantonalen Behörden haben allfällige Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse und die Fischerei zu prüfen. - Die kantonalen Behörden haben ausserdem zu prüfen, ob neben der Teilsanierung des Kaabachs weitere Objektschutzmassnahmen notwendig sind, wie die Änderung der Garageneinfahrt, die Erstellung von Ablenkdämmen und der Einbau einer Rückstauklappe beim Wohngebäude von L. 3. Der Antrag auf Feststellung der Subventionsberechtigung der vorzeitig bewilligten Arbeiten wird zur Zeit abgewiesen. 6 …