- Böschungssicherungen sind grundsätzlich nach den Regeln des naturnahen Wasserbaus auszuführen. Ufersicherungen mit Steinfuss sind möglichst nur in Kurvenaussenseiten anzuwenden. Sofern überhaupt notwendig, sind die Fuss-Sicherungen sonst mit Faschinen respektive Weidenwippen vorzunehmen. Es ist zu prüfen, inwieweit vor allem in flacheren und geraden Abschnitten die Böschungssicherung allein mit erosionshemmenden Übergangsmassnahmen und geeigneter Bepflanzung vorgenommen werden kann. - In Abhängigkeit vom Gefälle ist stellenweise eine breitere Bachsohle vorzusehen.