1. Der Güterzusammenlegungskorporation Tobel wird im Sinn von Art. 19 Abs. 3 BoV die Bewilligung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt für die Teilsanierung des Kaabachs gemäss der vom Ingenieur- und Vermessungsbüro M, ausgearbeiteten Projektvariante 2A vom 22. Dezember 1988. 2. Die Bewilligung wird unter folgenden Auflagen beziehungsweise Bedingungen erteilt: - Das Projekt ist mit der kantonalen Wasserbaufachstelle weiterzuarbeiten. Dabei ist auf folgende Punkte zu achten: - Die Querprofile sind einer mäandrierenden Linienführung mit unterschiedlichen Böschungsneigungen anzupassen. - Böschungssicherungen sind grundsätzlich nach den Regeln des naturnahen Wasserbaus auszuführen.