Die Bundesfachinstanzen - das BRP, das BUWAL sowie das BWW und das BLW - widersetzen sich dieser Projektvariante nicht, sondern verlangen nur, dass der Landschaftsschutz mittels Auflagen beziehungsweise Bedingungen sichergestellt werde, soweit er nicht schon durch Versäumnisse der kantonalen Planungsbehörden in Frage gezogen worden ist. Der Bundesrat macht sich diese Auffassung der Bundesfachinstanzen zu eigen, steht doch kurzfristig keine bessere Projektvariante zur Sanierung des Kaabachs zur Verfügung. Vor allem ist auch zu berücksichtigen, dass die Sanierungsarbeiten möglichst umgehend an die Hand genommen werden müssen;