- Detailprojektierung und Projektausführung haben in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen kantonalen Natur- und Landschaftsschutzbehörde zu erfolgen. Ferner wird verlangt, dass im Rahmen der Detailprojektierung durch die kantonalen Behörden allfällige Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse und die Fischerei untersucht werden. Das BWW beantragt die Prüfung von Objektschutzmassnahmen, wie die Änderung der Garageneinfahrt, die Erstellung von Ablenkdämmen und den Einbau einer Rückstauklappe beim Wohngebäude von L. Für die Weiterbearbeitung des Projekts erachtet es den Beizug der kantonalen Wasserbaufachstelle als unabdingbar.