Sofern überhaupt notwendig, sind die Fusssicherungen sonst mit Faschinen respektive Weidenwippen vorzunehmen. Es ist zu prüfen, inwieweit vor allem in flacheren und geraden Abschnitten die Böschungssicherung allein mit erosionshemmenden Übergangsmassnahmen und geeigneter Bepflanzung vorgenommen werden kann.