Das BUWAL beantragt in seiner Vernehmlassung vom 6. Januar 1989 folgende Auflagen beziehungsweise Bedingungen: - Die Querprofile sind einer mäandrierenden Linienführung mit unterschiedlichen Böschungsneigungen anzupassen. - Böschungssicherungen sind grundsätzlich nach den Regeln des naturnahen Wasserbaus auszuführen. Ufersicherungen mit Steinfuss sind möglichst nur in Kurvenaussenseiten anzuwenden. Sofern überhaupt notwendig, sind die Fusssicherungen sonst mit Faschinen respektive Weidenwippen vorzunehmen.