2 Tobel ihr Leistungsbegehren im Rahmen vorsorglicher Massnahmen auf ein Feststellungsbegehren: vor dem Entscheid in der Sache selbst soll festgestellt werden, dass ein Anspruch auf einen Bundesbeitrag bestehe, ohne dass die vorweggenommene Teilsanierung des Kaabachs einen solchen Anspruch in Frage stelle. Die Güterzusammenlegungskorporation irrt, wenn sie meint, die Beschwerdeinstanz müsse über ihr Feststellungsbegehren umgehend beziehungsweise ohne Verzug urteilen.