Der Bundesrat hat gemäss Ziff. 2 seines Entscheides vom 28. November 1988 das Beschwerdeverfahren für den Teil des Meliorationsperimeters westlich der Bahnlinie Bettwiesen-Tägerschen-Tobel-Affeltrangen bis zum Entscheid des Bundesgerichts und der Vorlage einer vollständigen Urteilsausfertigung über die Verwaltungsgerichtsbeschwerden beziehungsweise die staatsrechtlichen Beschwerden in Sachen Melioration Tobel/Jakobspilgerweg sistiert. Das Bundesgericht hat am 10. November 1988 die bei ihm hängigen Verwaltungsgerichtsbeschwerden beziehungsweise staatsrechtliche Beschwerden betreffend die Melioration Tobel/Jakobspilgerweg abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte.