Bundesbeiträge an Meliorationen. Verfahren. Fall des historischen Jakobspilgerwegs. Vorsorgliche Massnahmen. Art. 19 Abs. 3 BoV. Erteilung der Bewilligung zum vorzeitigen Baubeginn für die Teilsanierung eines Baches unter Auflagen und Bedingungen durch den Bundesrat als vorsorgliche Massnahme im Beschwerdeverfahren; Abweisung eines Antrags auf Feststellung der Subventionsberechtigung der vorzeitig bewilligten Arbeiten. (Vgl. auch VPB 53.34 I)