{"Signatur": "CH_VB_008", "Spider": "CH_VB", "Datum": "1989-02-22", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_008_JAAC-53-34II--_1989-02-22.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150000986.pdf?ID=150000986", "Checksum": "5d400e06f4deb53bc8625b1e5bd33a7e"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 53.34II \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesrat 22.02.1989 JAAC 53.34II \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Conseil fédéral 22.02.1989 JAAC 53.34II \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Consiglio federale 22.02.1989 JAAC 53.34II \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesrat"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Conseil fédéral"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Consiglio federale"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:33:25", "Checksum": "99a4939b00f9f1e9b5398fcc299e102f", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesrat 22.02.1989 JAAC 53.34II \r\n\n 3\nwerden müssen. Dies trifft vorliegend zu. Das Bachbett des Kaabachs\nvermag die anfallenden Wassermengen bei starkem Regen nicht mehr\naufzunehmen; er tritt daher in solchen Fällen über die Ufer und verursacht\nÜberschwemmungen, wie dies im Dezember 1988 geschehen ist. Wegen\nder Erstellung neuer Wohnsiedlungen in der Nachbarschaft muss künftig\nvermehrt mit der Wiederholung von Überschwemmungen dieser Art\ngerechnet werden. Dadurch entstehen, wie aus den Akten zu entnehmen\nist, nicht nur erhebliche und sich stets wiederholende Sachschäden, sondern\nes wird darüber hinaus auch Leib und Leben von Personen gefährdet, die\nsich im Erdgeschoss beziehungsweise in den Untergeschossräumlichkeiten\ndes Wohngebäudes von L. aufhalten. Dieser Sachverhalt wird übrigens\nvon keiner am Beschwerdeverfahren beteiligten Partei bestritten; man ist\nsich im Gegenteil einig, dass dringend für Abhilfe gesorgt werden muss.\nWas die erforderlichen Abhilfemassnahmen im einzelnen anbelangt, so\nbestehen unterschiedliche Auffassungen; es ist daher abschliessend noch zu\nprüfen, welche Sanierungsmassnahmen im Sinn einer Nothilfe als angezeigt\nerscheinen.\nc. Der Schweizer Heimatschutz, der WWF Schweiz und der Schweizerische\nBund für Naturschutz beantragen zur Sanierung des Kaabachs eine\nMinimallösung: das bestehende Bachbett des Kaabachs soll sorgfältig und\nlandschaftsschonend unterhalten werden; was den Gebäudeschutz anbelangt,\nso könne zur Verhinderung allfälliger Hochwasserüberflutungen ein kleiner\nErdwall um das Wohngebäude von L. errichtet werden; ferner schlägt\nman den Einbau einer Rückstauklappe vor. Demgegenüber verlangt die\nGüterzusammenlegungskorporation Tobel eine umfassende Sanierung\ndes Bachverlaufs entsprechend der Maximal-Projektvariante 2A des\nIngenieur- und Vermessungsbüros M. Danach soll der Bach in ein anderes\nBachbett ab dem Waldrand bis zum landwirtschaftlichen Heimwesen\nvon L. verlegt werden; die geschätzten Kosten für die Ausführung dieses\nProjekts betragen Fr. 140 000.- Das Bundesamt für Umwelt, Wald und\nLandschaft (BUWAL) sowie das Bundesamt für Raumplanung (BRP) und das\nBundesamt für Wasserwirtschaft (BWW) haben gewisse Bedenken gegen\ndie Maximal-Projektvariante, halten sie aber für vertretbar, wenn gewisse\nAuflagen betreffend den Landschaftsschutz erfüllt sind, zumal keine bessere\nSanierungsvariante zur Verfügung steht.\nDas BUWAL beantragt in seiner Vernehmlassung vom 6. Januar 1989 folgende\nAuflagen beziehungsweise Bedingungen:\n- Die Querprofile sind einer mäandrierenden Linienführung mit\nunterschiedlichen Böschungsneigungen anzupassen.\n- Böschungssicherungen sind grundsätzlich nach den Regeln des naturnahen\nWasserbaus auszuführen. Ufersicherungen mit Steinfuss sind möglichst nur\nin Kurvenaussenseiten anzuwenden. Sofern überhaupt notwendig, sind die\nFusssicherungen sonst mit Faschinen respektive Weidenwippen vorzunehmen.\nEs ist zu prüfen, inwieweit vor allem in flacheren und geraden Abschnitten die\nBöschungssicherung allein mit erosionshemmenden Übergangsmassnahmen\nund geeigneter Bepflanzung vorgenommen werden kann.\n\n"}