Botschaft zu einem Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen, BBl 1987 I 407; VPB 36.47; BGE 112 Ia 254 E.2a, BGE 104 Ia 309, BGE 103 Ia 376, BGE 103 Ia 402). Die gesetzliche Grundlage für die Gewährung eines Bundesbeitrages ist in der Bodenverbesserungs-Verordnung enthalten; die Rechtsgrundlage wird übrigens auch nicht von den Beschwerdeführern in Frage gestellt. Es wird jedoch der Vorwurf erhoben, die Vorinstanz habe den rechtserheblichen Sachverhalt nicht richtig und vollständig abgeklärt (Art. 12 VwVG; BGE 110 V 52 E.4; VPB 46.72). Dieser Vorwurf wird zu Recht erhoben. Die