3. Nachfolgend ist zu prüfen, ob die bundesrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung eines Bundesbeitrages an den Teil des Meliorationsperimeters östlich der Bahnlinie Bettwiesen Tägerschen-Tobel-Affeltrangen erfüllt sind. 3.a. Das Bundesamt für Raumplanung stellt in seiner Beschwerdevernehmlassung vom 27. April 1988 fest, dass bei der Melioration Tobel gewichtige raumplanerische Anliegen nicht berücksichtigt worden seien.