Im einzelnen wird nachfolgend zu unterscheiden sein zwischen dem Meliorationsperimeter östlich der Bahnlinie Bettwiesen-Tägerschen-Tobel-Affeltrangen und dem Meliorationsperimeter westlich dieser Bahnlinie, in welchem sich insbesondere der historische Jakobspilgerweg befindet (s. o. II/N). Dagegen sind nicht Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens die nach kantonalem Recht durchzuführende Melioration und die damit in Zusammenhang stehenden kulturtechnischen Arbeiten.