Sie sind daher aus Gründen der Prozessökonomie zu vereinigen und gemeinsam zu beurteilen (Gygi, Bundesverwaltungsrechtspflege, S. 68). 2. Der Streit dreht sich um die Frage, ob die bundesrechtlichen Voraussetzungen für die Zusicherung und Ausgestaltung eines Bundesbeitrages an die Güterzusammenlegungskorporation Tobel gegeben sind. Im einzelnen wird nachfolgend zu unterscheiden sein zwischen dem Meliorationsperimeter östlich der Bahnlinie Bettwiesen-Tägerschen-Tobel-Affeltrangen und dem Meliorationsperimeter westlich dieser Bahnlinie, in welchem sich insbesondere der historische Jakobspilgerweg befindet (s. o. II/N).